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Berufsschule für Maskenbildner/innen

Seit 2002 werden Maskenbildner/innen im Dualen System ausgebildet, das heißt, am Theater und in der Berufsschule.

Voraussetzung für den Besuch unserer Schule ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Theater. Sie müssen sich also zunächst an einem Theater bewerben, das Sie dann bei uns anmelden kann.

An der W8 wird eine Klasse pro Ausbildungsjahr unterrichtet, so dass wir stets um die 40 angehende Maskenbildnerinnen und Maskenbildner betreuen.
Sieben Ausbildungsjahrgänge haben wir bereits erfolgreich zur Abschlussprüfung geführt und fast alle Absolventinnen haben bereits vor Abschluss der Ausbildung eine Anstellung am Theater bekommen!


Die Auszubildenden kommen zweimal jährlich aus ganz Deutschland zu uns, um für jeweils sechs Wochen durchgehend unterrichtet zu werden. Sie wohnen in dieser Zeit in einem Wohnheim unweit der Schule.

Ein fachlich und pädagogisch qualifiziertes Lehrer-Team, bestehend aus drei hauptberuflichen Lehrerinnen und zwei Dozenten, bildet die Auszubildenden der Maske aus. Die Unterrichtenden legen Wert auf die Vermittlung von fachtheoretischem Grundwissen und die praktische Anwendung.

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In komplexen Lernsituationen planen die Lernenden berufliche Handlungsabläufe, führen sie durch und werten die Ergebnisse aus. Dabei werden die notwendigen Anforderungen und -wenn möglich- auch die verschiedenen Möglichkeiten der Durchführung thematisiert, um den Horizont der Auszubildenden, ihre Selbstständigkeit und Kreativität zu erweitern.
Unter diesen Aspekt fällt auch die Vermittlung von Kenntnissen der Arbeit bei Film und Fernsehen. Ein praktischer Studiotag sowie Seminare zu den Themenbereichen "Airbrush" oder "Tiefziehen" ergänzen das Unterrichtsangebot.

Auch die praktische Zwischen- und die Abschlussprüfung werden bei uns im Haus durchgeführt.

Um den Kontakt zu den Ausbildern herzustellen und zu erhalten, veranstalten wir jährlich einen "Infotag", an dem die Unterrichtenden gemeinsam mit den SchülerInnen über die pädagogische Arbeit und die Prüfungsanforderungen informieren.



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(Aenderungsdatum: 05.10.11)